Allgemeine-Geschäftsbedingungen (AGB)

3 Ländereckevent Bayern – OÖ – Böhmen

Veranstalter

Stadlbauer Günther

Schönberg 16

4163 Klaffer am Hochficht

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

 

Mit Betreten der Veranstaltungsstätte bzw. Ticketkauf erkennt der Besucher/in die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an:

Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko, der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ein, den Veranstalter klag und schadlos zuhalten sofern dieser nicht grob Fahrlässig handelt.

 

Veranstaltung•

 

Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.

In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen,

z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung,

besteht kein Schadensersatzanspruch.

 

Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt wie z.B.: Unwetter, aufgrund behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen abzusagen. Nur im Falle einer vollständigen Absage wird der bereits gezahlte Eintrittspreis ohne Vorverkaufsgebühren zurückerstattet. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

 

Die Art und Weise der Darbietung, ins besondere die musikalische Ausrichtung und Programmgestaltung steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen auch für im Vorfeld angekündigtes Programm-oder einzelner Show-Acts vor.

 

Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern werden nur in Absprache des Veranstalters erlaubt. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt.

 

Tiere dürfen nicht in den Veranstaltungssaal mitgebracht werden.

 

Jeder Besucher ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Der Käufer muss selber auf die Altersfreigabe der Veranstaltung achten. Bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Der Erwerb des Tickets erlaubt somit nicht automatisch den Zutritt.

 

Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Veranstaltungsgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl über nimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Bezüglich Zutritt zur Veranstaltung und Altersfreigabe gilt das OÖ. Jugendschutzgesetz. Der Veranstalter behält sich bei jeder Veranstaltung das Recht vor das Mindestalter individuell über den örtlichen Jugendschutzbestimmungen anzuheben.

 

Tickets

 

Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer/in Vertragspartner

 

Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiter zu verkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den auf gedruckten Ticketpreis zuzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

 

Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz, ausgenommen dieser Sitzplatz bleibt frei.

 

Beim Verlassen der Veranstaltung verliert der Eintritt bzw. das Ticket seine Gültigkeit, wenn das Eintrittskontrollband fehlt.

 

Sicherheitskontrollen/Einlass

 

Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Ticketreservierung am Einlass abzuweisen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

 

Eine Abweisung kann z.B. aus nachfolgenden Gründen erfolgen –                   

Alkoholisiertes Erscheinungsbild bzw. Drogenkonsum-

das Mitführen von gefährlichen Gegenständen-

aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten

 

Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, pyrotechnische Artikel oder ähnlichen Gegenständen sowie von Betäubungsmittel ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

 

Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.

 

Aufzeichnungsgeräte / Datenschutz

 

Während dem Event werden Foto-und Videoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklichderAufnahmeundderVeröffentlichungderBilder/Videoaufnahmen bei Sendern, auf Internetportalen und auf Print-und Digitalmedien zu. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht vom Besucher gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.

 

Jede Verwendung von Bild-und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 3.500 zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

 

 

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